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Rechtsanwältin und Notarin Dr. Julia Güthoff Ihre Anwältin und Notarin in Münster

Als Rechtsanwältin und Notarin berate und begleite ich Sie seit 1992 im zivilrechtlichen Bereich, mit Schwerpunkten im Erbrecht und Familienrecht. Ob außer prozessuale Beratung oder Vertretung in Rechtsstreitigkeiten – bei mir finden Sie fachkundige Unterstützung.

Durch meine mehr als drei Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Grundstücks- und Kaufrecht bringe ich umfangreiche Expertise mit, die auch in mein Notariat einfließt. Meine Praxisräume befinden sich im Zentrum von Münster, in der Neubrückenstraße. Auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie gut zu erreichen.

Rechtsanwältin und Notarin Dr. Julia Güthoff
Ihre zuverlässige Rechtsanwältin

Was meine Kunden sagen

Sehr freundliche Rechtsanwältin und Notarin, sehr kompetente, aufmerksame und geduldige Beratung, man fühlt sich gut betreut, korrekte Rechnungsstellung, nur zu empfehlen.

— F. Rund
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Ihre Expertin in Erbrechtsfragen

Ich bin spezialisiert auf alle Fragen rund um die Testamentsgestaltung und unterstütze Sie dabei, Ihr Vermögen noch zu Lebzeiten auf Ihre Erben zu übertragen. Dabei berate ich Sie umfassend zu Erb- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten, die dabei berücksichtigt werden müssen. Ebenso stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin in Fragen des Erb- und Gesellschaftsrechts sowie zu Gestaltungsmöglichkeiten im Pflichtteilsrecht zur Seite. Auch mit den Regelungen des internationalen Erbrechts bin ich bestens vertraut.

Mein Erbrecht-Service umfasst:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermögens­übertragungen zu Lebzeiten
  • Erb- und Gesellschaftsrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung zu internationalen Erbrechtsfragen
  • Höferecht

Testament oder Erbvertrag
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Ihre Expertin in Familienrechtsfragen

Meine Expertenkenntnisse im Strafrecht sind seit vielen Jahren bewährt. Wer eines Vergehens angeklagt ist, kann sich auf mich verlassen. Ich übernehme die Verteidigung bereits während des Ermittlungsverfahrens und sorge dafür, dass alle Verfahrensvorschriften eingehalten werden. Ich biete Ihnen Akteneinsicht, informiere Sie detailliert über den Prozessablauf und berate Sie zu Ihrem Aussageverweigerungsrecht.

Ich bin Ihre Anwältin für die Abwicklung von Scheidungen. Ich berate Sie zu Eheverträgen und stelle diese gemeinsam mit Ihnen auf. Zudem unterstütze ich Sie bei Fragen zu Trennungsfolgevereinbarungen und zur Regelung des Zugewinnausgleichs. Ich bin spezialisiert auf das Unterhaltsrecht, insbesondere mit Fokus auf Selbständige. Auch bei internationalen Familienrechtsfragen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Wenden Sie sich gern mit Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft an mich.

Mein Familienrecht-Service umfasst:

  • Abwicklung von Scheidungen
  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Trennungs­folgeverein­barungen
  • Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Unterhaltsrecht, besonders bei Selbständigen
  • Internationale Familienrechtsanliegen
  • Rechtsfragen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Kontaktieren Sie mich jetzt, um einen Termin zu vereinbaren! Ich berate Sie gerne und übernehme Ihre gesetzliche Vertretung in all Ihren Familien- und Erbrechtsbelangen!

Über 25 Jahre Erfahrung in den Rechtgebieten Erbrecht und Familienrecht

zu meiner Biographie

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend stelle ich Antworten auf einige der Fragen zur Verfügung, die meine Klienten oft an mich stellen:

Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?

Die Kosten für eine Erstberatung dürfen nicht mehr als 190 Euro betragen.

Was macht ein Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten bundesweit vor Gericht.

Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?

Ein Anwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden.

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Fachanwalt zu wenden, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem Beratungsgespräch ist der erste Eindruck ausschlaggebend für eine Zusammenarbeit.

Wer zahlt den Rechtsanwalt?

Wer einen Anwalt zurate zieht, muss dessen Honorar aufbringen. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts (hier hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist) muss die Gegenpartei bei einem Verurteilungsbeschluss die anfallenden Anwaltsgebühren begleichen. Es ist möglich, eine Bitte auf Kostenbeteiligung für ein Rechtsverfahren zu stellen. Für eine solche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung muss das betreffende Rechtsgebiet in ihrem Leistungsumfang enthalten sein.

Wann muss ich einen Rechtsanwalt einschalten?

Es wird empfohlen, ein Rechtsanwaltsbüro aufzusuchen, falls in Erwägung gezogen wird, gegen jemanden rechtliche Schritte zu ergreifen, oder Sie ein Anwaltsschreiben oder eine Klage erhalten haben.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit meiner Kanzlei!

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